(3) Diagnose: Die weiß Ihr Arzt! - Bei Hausbesuch muß der Grund für die Immobilität drauf stehen.
(4) Die Verordnung bitte bei Ihrer Kasse VOR der ersten Therapie-Einheit chefärztlich bewilligen lassen, damit sie nachher Ihre KOSTEN-RÜCKERSTATTUNG bekommen! - Die BEWILLIGUNGSPFLICHT ist ZUR ZEIT bei der ÖGK und BVAEB ausgesetzt. Bei der SVS und KFA muss die Verordnung vorher bewilligt werden, damit Sie Ihren Kostenanteil rückerstattet bekommen.
(5) Beim ersten Termin bitte alle Befunde vom Hausarzt, Facharzt oder Spital und Röntgenbilder bereit halten!
(6) Rechtliches: Bei kurzfristig/nicht abgesagten Terminen wird der volle Preis berechnet. Bitte spätestens 24 Stunden vorher absagen!
Bei Fragen rufen Sie mich bitte an - ich helfe Ihnen gerne: 0676 - 383 88 66