(3) Diagnose: Die weiß Ihr Arzt! - Bei Hausbesuch muß der Grund für die Immobilität drauf stehen.
(4) Keine Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB. Bei der SVS und KFA muss die Verordnung vorher bewilligt werden, damit Sie Ihren Kostenanteil rückerstattet bekommen.
(5) Beim ersten Termin bitte alle Befunde vom Hausarzt, Facharzt oder Spital und Röntgenbilder bereit halten.
6) Nach der letzten Physiotherapie-Behandlung schicken Sie die Verordnung und die Honorarnote an Ihre Krankenkasse, um die Rückerstattung zu beantragen. Von den Krankenkassen wird ein Großteil zurückerstattet!
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie mich bitte an - ich helfe Ihnen gerne: 0676 - 383 88 66 !