AKTUELLES (=Stand 29. Mai 2025):
Kund/inn/en-der-ÖGK können beruhigt sein, weil notwendige Physiotherapien NICHT gekürzt, sondern weiterhin bewilligt werden.
Alle anderen Krankenkassen sind von dieser Diskussion NICHT betroffen.
Physiotherapie ist als KONVENTIONELLE THERAPIE und/ oder als Gesundheitsvorsorge ein wichtiger Baustein in unserem Gesundheitssystem. Rechtzeitig verordnet, erspart PHYSIOTHERAPIE oft teure Spitalsaufenthalte und schmerzhafte Operationen oder sind in der OP-Nachsorge eine wichtige Unterstützung zur Wiederherstellung der ADLs (=Alltagsfähigkeiten).
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Hinweise, wenn Sie sich die VERORDNUNG besorgen: (1) Bevor Sie eine Verordnung besorgen, vergewissern Sie sich bitte, ob ein Termin für Physiotherapie frei ist, da manchmal WARTEZEITEN wegen Auslastung möglich sind.
(2) Sie benötigen eine VERORDNUNG von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spital über 10x Physiotherapie mit Hausbesuch. Auf der Verordnung sollte stehen:"10x Physiotherapie á 60 Minuten mit Hausbesuch, durch Michael Pachernegg, Physiotherapeut."
(3) Diagnose: Die weiß Ihr Arzt! - Bei Hausbesuch muß der Grund für die Immobilität drauf stehen.
(4) Keine Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB. Bei der SVS, BSVG (Bauern) und KFA muss die Verordnung vorher bewilligt werden, damit Sie Ihren Kostenanteil rückerstattet bekommen.
(5) Beim ersten Termin bitte alle Befunde vom Hausarzt, Facharzt oder Spital und Röntgenbilder bereit halten.
6) Nach der letzten Physiotherapie-Behandlung schicken Sie die Verordnung und die Honorarnote an Ihre Krankenkasse, um die Rückerstattung zu beantragen. Von den Krankenkassen wird ein Großteil zurückerstattet!
Haben Sie noch Fragen?
Dann rufen Sie mich bitte an - ich helfe Ihnen gerne: 0676 - 383 88 66 !