Termine für Physiotherapie: Erst wieder ab 23. März 2026!
  imNeue Terme im im    Michael PacherngeeHeilgymnastik, Massage, Lymphdrainage, HAUSBESUCHE

(1) Bevor Sie eine Verordnung besorgen, vergewissern Sie sich bitte, ob ein Termin für Physiotherapie frei ist, da manchmal WARTEZEITEN wegen Auslastung möglich sind.

(2) Sie benötigen eine VERORDNUNG von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spital über 10x Physiotherapie mit Hausbesuch. Auf der Verordnung sollte stehen:"10x Physiotherapie á 60 Minuten mit Hausbesuch, durch Michael Pachernegg, Physiotherapeut."

(3) Diagnose: Die weiß Ihr Arzt! - Bei Hausbesuch muß der Grund für die Immobilität drauf stehen.

(4) Keine Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB. Bei SVS und KFA muss die Verordnung vorher bewilligt werden, damit Sie Ihren Kostenanteil rückerstattet bekommen.

(5) Beim ersten Termin bitte alle neuen Befunde vom Hausarzt, Facharzt oder Spital bereit halten.

6) Nach der letzten Physiotherapie-Behandlung schicken Sie (1) die unterschriebene Verordnung, (2) die Honorarnote und (3) den Einzahlungsbeleg an Ihre Krankenkasse, um die Rückerstattung zu beantragen. Die Kosten-Rückerstattung von den Krankenkassen ist je nach Kasse unterschiedlich; kann bis zu 100 % ausmachen (= Angabe ohne Gewähr ! ).




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