MOBILE PHYSIOTHERAPIE in Wr. Neustadt und Umgebung + Neunkirchen und Umgebung  => siehe BEREICH-Hausbesuche !
  imNeue Terme im im    Michael PacherngeeHeilgymnastik, Massage, Lymphdrainage, HAUSBESUCHE

(1) Bevor Sie eine Verordnung besorgen, vergewissern Sie sich bitte, ob ein Termin für Physiotherapie frei ist, da manchmal WARTEZEITEN wegen Auslastung möglich sind.

(2) Sie benötigen eine VERORDNUNG von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder Spital über 10x Physiotherapie mit Hausbesuch. Auf der Verordnung sollte stehen:"10x Physiotherapie á 60 Minuten mit Hausbesuch, durch Michael Pachernegg, Physiotherapeut."

(3) Diagnose: Die weiß Ihr Arzt! - Bei Hausbesuch muß der Grund für die Immobilität drauf stehen.

(4) Keine Bewilligungspflicht bei ÖGK und BVAEB. Bei der SVS und KFA muss die Verordnung vorher bewilligt werden, damit Sie Ihren Kostenanteil rückerstattet bekommen.

(5) Beim ersten Termin bitte alle Befunde vom Hausarzt, Facharzt oder Spital und Röntgenbilder bereit halten.

6) Nach der letzten Physiotherapie-Behandlung schicken Sie die Verordnung und die Honorarnote an Ihre Krankenkasse, um die Rückerstattung zu beantragen. Von den Krankenkassen wird ein Großteil zurückerstattet!




Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie mich bitte an - ich helfe Ihnen gerne: 0676 - 383 88 66 !